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분만 의료사고에 대한 보상사업 -의료사고 피해구제 및 분쟁조정 등에 관한 법률 제46조에 관하여-
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  • 분만 의료사고에 대한 보상사업 -의료사고 피해구제 및 분쟁조정 등에 관한 법률 제46조에 관하여-
저자명
백경희,안법영,Baek. Kyoung-Hee,Ahn. Bup-Young
간행물명
의료법학
권/호정보
2011년|12권 2호|pp.11-61 (51 pages)
발행정보
대한의료법학회
파일정보
정기간행물|
PDF텍스트
주제분야
기타
이 논문은 한국과학기술정보연구원과 논문 연계를 통해 무료로 제공되는 원문입니다.
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기타언어초록

In dieser Arbeit ist zum ersten allgemeiner $ddot{U}$berblick auf die Verschuldensprinzip, das grunds$ddot{a}$tzlich f$ddot{u}$r die Unfalls-Haftung im Bereich der medizinischen Behandlungsfehler noch immerhin gelten, in aller K$ddot{u}$rze angef$ddot{u}$hrt und zugleich in rechtsvergleichender Weise auf die sozialrechtliche Typenentwicklung in Bezug auf die haftungsrechtlich motivierte Entsch$ddot{a}$digung. Gem$ddot{a}{ss}$ dem ${S}$ 46 Gesetzes zur Abhilfe f$ddot{u}$r medizinische Besch$ddot{a}$digungenund auf die Mediation-Schlichtung f$ddot{u}$r medizinische Streitigkeiten ist die rechtssystematische Bedeutung des Kompensations-Zusicherungsgeschafts als eine Art institutioneller Fremdversorgung zu erfassen. Demzufolge geht es h$ddot{a}$uptsachlich um die Problematik von tatbest$ddot{a}$ndlichen Merkmalen der Kompensation im ${S}$ 46 obigen Gesetzes (unten 1) und im Bezug auf die im voraus von GF-Ministerium bekanntgegebene AO (provisorische Fassung) von 8. 11. 2011. um die Analyse einer Reihe von KHG-Entscheidungen $ddot{u}$ber $ddot{a}$rztliche Geburtsbehandlungsfehler (unten 2). Dabei ist noch die Geltungsbereich mit entsprechendem Kompensationssystem in Japan zu vergleichen (unten 3). 1. Der terminologische Sinn von "h$ddot{o}$here Gewalt" ist sowohl semantisch wie auch juristisch-rechtstechnisch eine negative Vorausaussetzung f$ddot{u}$r haftbar machende Gef$ddot{a}$hrdungstatbestand. Nicht nur im Inhalt und Umfang vertr$ddot{a}$gt dieser Rechtsbegriff sich nicht mit dem anderen tatbest$ddot{a}$ndlich parallell zu erf$ddot{u}$llenden Merkmal, also "die Besch$ddot{a}$digung aus unverschuldeter $ddot{a}$rztlicher Geburtsvorsorge", weil die jene enger als die diese auf dem Begriffsfeld ist, sondern auch im dogmengeschichtlichen, auch doch rechtstechnichen Sinne ist die Terminologie von "h$ddot{o}$here Gewalt" ungeeignet, f$ddot{u}$r den kompensatorischen Tatbetand als ein positives Merkmal, zu sein, statt derer, m. E. sollte der Begriff von "unkontrollierbarer Zuf$ddot{a}$lligkeit" als L$ddot{o}$sungsansatz verwendet werden. Dazu ist auch die ratio legis zur institutionellen Einf$ddot{u}$hrung des obigen Kompensations-Zusicherungsgesch$ddot{a}$fts, das sich auf die Entsch$ddot{a}$digung des f$ddot{u}$r Patienten unertr$ddot{a}$glichen Verlustes gerichtet, d. h. gerade die Augabe des nachteilsausgleichenden Einstehens f$ddot{u}$r Ungl$ddot{u}$ck, nicht f$ddot{u}$r Unrecht, zu ber$ddot{u}$cksichtigen. 2. Die Typen der KHG-Entscheidungsf$ddot{a}$llen im Bereich von Gyn$ddot{u}$kologie k$ddot{o}$nnten diagnostisch bzw. therapeutisch im folgenden differenziert sein werden; je nach der Kriterien von der Weise und dem Zeitpunkt zur Geburtshilfe, technischen Behandlungsfehlern beim Geburtsvorgang, und Besorgungsfehlern nach dem Geburt u. dgl. 3. Die japanische verschuldensunabh$ddot{a}$ngige Kompensation ist eigentlich eine Art institutionelle Vorsorge, die anders als koreanische Versorgungssystem auf Grund privatsicherungsfinaler Vorleistung gew$ddot{a}$rleistet wird. Der kompensatorische Bereich beschr$ddot{a}$nkt sich auf die schwere infantile Zerebralparese (Cerebralparese) beim medizinischen Geburtsbehandlung. Schlie${ss}$lich w$ddot{u}$rde diese Arbeit erw$ddot{u}$nscht sein, zur Konkretisierung des Voraussetzungen f$ddot{u}$r die Kompensation nach ${S}$ 46 Abs. 1 u. 4 des obigen Gesetzes beitragen zu k$ddot{..