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미성년자에 대한 의료행위와 부모의 권한 - 종교상의 신념에 기한 수혈거부를 중심으로 -
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  • 미성년자에 대한 의료행위와 부모의 권한 - 종교상의 신념에 기한 수혈거부를 중심으로 -
  • Behandlung von Minderj$ddot{a}$hrigen und Bluttransfusionsverweigerung durch die Eltern
저자명
김민중,Kim. Min-Joong
간행물명
의료법학
권/호정보
2012년|13권 2호|pp.217-261 (45 pages)
발행정보
대한의료법학회
파일정보
정기간행물|
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주제분야
기타
이 논문은 한국과학기술정보연구원과 논문 연계를 통해 무료로 제공되는 원문입니다.
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기타언어초록

Die Zeugen Jehovas lehnen Bluttransfusionen ab. Wiederholt haben Todesf$ddot{a}$lle unter Jehovas Zeugen, die mit der Ablehnung von Bluttransfusionen in Verbindung gebracht werden, in den Medien f$ddot{u}$r Aufsehen gesorgt, da die Zeugen Jehovas die $ddot{U}$bertragung von fremdem Blut aus religi$ddot{o}$sen Gr$ddot{u}$nden entschieden ablehnen. Medizinische Behandlungen, auch Bluttransfusionen bed$ddot{u}$rfen grunds$ddot{a}$tzlich der Einwilligung des Patienten. Wenn sich ein Zeuge Jehovas gegen eine Transfusion entscheidet, ist dies zu respektieren. Ist ein erwachsener Patient Mitglied der Zeugen Jehovas und tr$ddot{a}$gt dieser eine Patientenverf$ddot{u}$gung bei sich, die eine Bluttransfusion ablehnt, weil es dadurch zu einer "Zerst$ddot{o}$rung der Pers$ddot{o}$nlichkeit" des Menschen aus religi$ddot{o}$sen Gr$ddot{u}$nden komme, so ist auch diese Verf$ddot{u}$gung verbindlich, sofern sie ernsthaft ist. Bei Minderj$ddot{a}$hrigen ist die Einwilligungsf$ddot{a}$higkeit durch den Gesetzgeber bislang nicht geregelt. Minderj$ddot{a}$hrige k$ddot{o}$nnen grunds$ddot{a}$tzlich selbst zustimmen, wenn sie ihrer geistigen und sittlichen Reife nach einsichtsf$ddot{a}$hig sind. Bei Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr muss der Arzt ermitteln, wie einsichtsf$ddot{a}$hig sie sind und inwiefern sie selbst in die medizinische Behandlung einwilligen k$ddot{o}$nnen. Einwilligung kann aber nicht eingeholt werden, wenn der Patient einwilligungsunf$ddot{a}$hig ist. Bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr ersetzt die Einwilligung der Eltern in die medizinische Behandlung die Einwilligung der Kinder. Ob die Entscheidungen der Eltern $ddot{u}$ber ihre unm$ddot{u}$ndigen Kinder im Fall lebensbedrohlicher Krankheitsverl$ddot{a}$ufe von den behandelnden $ddot{A}$rzten akzeptiert werden m$ddot{u}$ssen, ist umstritten. Die Ablehnung einer Bluttransfusion f$ddot{u}$r ein transfusionsbed$ddot{u}$rftiges Kind w$ddot{a}$re eine Kindeswohlgef$ddot{a}$hrdung. Bei Kindern ist der Weg $ddot{u}$ber die $ddot{U}$bernahme des Sorgerechts durch das Gericht unvermeidlich, falls die Eltern auf der Ablehnung einer lebensnotwendigen Transfusion beharren. Im Rahmen der objektiven Interessenabw$ddot{a}$gung ist der Grundsatz "in dubio pro vita" zu beachten. Bei erheblicher unmittelbarer Gefahr ist allerdings ein direktes Eingreifen n$ddot{o}$tig.