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비급여진료비용 공개에 관한 헌법적 정당성 고찰
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  • 비급여진료비용 공개에 관한 헌법적 정당성 고찰
저자명
정영철,Jung. Young-Chul
간행물명
의료법학
권/호정보
2012년|13권 1호|pp.331-357 (27 pages)
발행정보
대한의료법학회
파일정보
정기간행물|
PDF텍스트
주제분야
기타
이 논문은 한국과학기술정보연구원과 논문 연계를 통해 무료로 제공되는 원문입니다.
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기타언어초록

Obwohl die Preisbekanntmachung der individuellen Gesundheitsleistung(PiG), die im Jahr 2010 im Arztrecht neu eingef$ddot{u}$hrt wird, zum Management der Gesundheitskosten sehr n$ddot{u}$tzig werden soll, muss eine verfassungsrechtliche Rechtfertigungspr$ddot{u}$fung von PiG zun$ddot{a}$chst durchgef$ddot{u}$hrt werden. Angesichts der staatlichen Regulierung und Lenkung auf die Wirtschaft des Art. 119 Abs. 2 KV besitzt die PiG zun$ddot{a}$chst eine Verfassungsrechtfertigung. Nach der st$ddot{a}$ndigen Rechtsprechung des koreanischen Verfassungsgerichts folgt das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher aus der Menschenw$ddot{u}$rde von Art. 10 Abs. 1 Koreanische Verfassung(KV) und dem Recht auf Gl$ddot{u}$ck von Art. 10 Abs. 2 KV. Demnach k$ddot{o}$nnen Konsumenten den Einkauf der G$ddot{u}$ter und Service, die Partei des Vertrags, Gesch$ddot{a}$ftsbedingungen, usw. frei entscheiden. Indem der Preis der individuellen Gesundheitsleistung mithin bekanntgemacht wird, werden das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher sowie das Recht der Konsumenten sicherlich gew$ddot{a}$hrleistet. Dar$ddot{u}$ber hinaus steht die PiG im Einklang mit dem Recht auf Information, aber auch z$ddot{a}$hlt sie nicht zu den Informationen der Nichtbekanntmachung vom Gesetz $ddot{u}$ber die Bekanntmachung der Information(GBI). Nach der staatlichen Gesundheitspflicht des Art. 36 Abs. 3 KV kann die PiG eine Verfassungslegitim$ddot{a}$t besitzen. Im Hinblick auf die Berufsfreiheit kann die PiG einen Eingriff in den Gesch$ddot{a}$ftsaktivit$ddot{a}$ten der Unternehmen bedeuten. Trotzdem ist die PiG als eine verfassungsrechtliche Legitimit$ddot{a}$t zu qualifizieren. In der Konsequenz kann die PiG, die auf dem Selbstbestimmungsrecht, dem Recht auf Information, dem Gesundheitsrecht, der Regulierung und Lenkung auf die Wirtschaft von Art. 119 Abs. 2 KV, und dem Recht der Verbraucher beruht, als eine verfassungm${ddot{a}}{ss}$ige Politik gesch$ddot{a}$tzt werden.